Aktuelle Info – 01. Februar 2023 – Aktuelle Info
Keine Maskenpflicht mehr in der Sportschule
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
Im Land NRW ist zum 01. Februar 2023 eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Die Corona-Regeln wurden angepasst und die Maskenpflicht entfällt in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens.
In der Sportschule gilt nun auch keine Maskenpflicht mehr.
Viele Grüße
Euer Team der Sportschule Yong-Ho Kwan
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Weiterführende Informationen:
- Aktuelle Corona Informationen der Landesregierung: „Coronavirus in Nordrhein-Westfalen“
- Aktuelle Lage-/Situationsberichte des Robert Koch-Institut (RKI) zu COVID-19: „Lage-/Situationsbericht zu COVID-19“
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Aktuelle Info – 30. Dezember 2021 – Aktuelle Info
In der Sportschule gilt die „2G-plus-Regel“
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
gemäß der NRW Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 30. Dezember 2021 gilt für die Sportausübung in Innenräumen die „2G-plus-Regel“ (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene mit aktuellem, negativem Coronatest).
Bis auf weiteres gilt daher in der Sportschule die „2G-plus-Regel“. Alle Schülerinnen und Schüler müssen nachweisen, dass sie entweder Geimpft sind oder von COVID-19 Genesen sind. Zusätzlich muss ein aktueller, negativer Coronatest nachgewiesen werden (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden; PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
Von der „2G-plus-Regel“ sind Schülerinnen und Schüler ausgenommen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Der aktuelle Impfstatus ist nachzuweisen.
Es gelten weiterhin die AHA-Regeln (Abstand halten; Hygiene beachten; im Alltag Maske tragen).
Vielen Dank für euer Verständnis.
Euer Team der Sportschule Yong-Ho Kwan
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Weiterführende Informationen:
- Aktuelle Corona Informationen der Landesregierung: „Coronavirus in Nordrhein-Westfalen“
- Coronaschutz – die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Regelungen in Nordrhein-Westfalen: „Corona-Schutzverordnung: Fragen und Antworten„
- Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab 30. Dezember 2021, gültigen Fassung: „Coronaschutzverordnung„
- Corona Pandemie – Rechtliche Regelungen: „Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse„
- Informationen des Landessportbund NRW: „Neue Coronaschutzverordnung: Was gilt für den Sport?„
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Neuigkeiten – 23. August 2021 – Neuigkeiten
In der Sportschule gilt die „3G-Regel“
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
seit dem 23. August gilt in NRW die neue Fassung der Coronaschutzverordnung. Gemäß der Verordnung gilt für den Sport in Innenräumen die „3G-Regel“. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Besucher müssen nachweisen, dass sie entweder Geimpft sind oder von COVID-19 Genesen oder Corona negativ Getestet sind.
Darüberhinaus gelten weiterhin die AHA-Regeln (Abstand halten; Hygiene beachten; im Alltag Maske tragen).
Vielen Dank für euer Verständnis.
Euer Team der Sportschule Yong-Ho Kwan
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Neuigkeiten – 1. Juni 2021 – Neuigkeiten
Die Sportschule ist ab dem 7. Juni wieder geöffnet.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wir freuen uns euch mitteilen zu dürfen, dass wir ab dem 7. Juni 2021 wieder gemeinsam trainieren können. Zunächst ist dies allerdings nur unter Auflagen möglich. Genesene (nach überstandener COVID-19 Erkrankung) und vollständig geimpfte Personen, sowie Personen mit tagesaktuellem, negativen Corona Test (nicht älter als 24 Stunden) dürfen wieder am Training teilnehmen.
Ein Nachweis muss in der Sportschule vorgelegt werden, ansonsten ist leider keine Teilnahme am Training möglich. Kinder unter 12 Jahre benötigen keinen Test.
Bitte bringt alle weiterhin eure Masken mit und ein eigenes Handtuch. In der Sportschule gelten nach wie vor die Regelungen wie vor dem Lockdown (AHA; Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen).
Wir freuen uns auf euch!
Euer Team der Sportschule Yong-Ho Kwan
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Weiterführende Informationen:
- Aktuelle Corona Informationen der Stadt Düsseldorf: „Webseite der Landeshauptstadt Düsseldorf“
- Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab Montag, 05. Juni 2021, gültigen Fassung: „Coronaschutzverordnung“
- Informationen des LSB „NRW beschließt lange geforderte Lockerungen für den Sport„
- Coronaregeln ab 28.05.2021 Stand 27.05.2021 „Coronaregeln ab 28.05.2021 Stand 27.05.2021-Final-korrekturen.xlsx„
- Aktuelle Lage-/Situationsberichte des Robert Koch-Institut (RKI) zu COVID-19: „Lage-/Situationsbericht zu COVID-19“
AKTUELL – 11. Januar-2021 – AKTUELL
Aktuelle Informationen zur Corona Pandemie.
Die Sportschule ist weiterhin geschlossen.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Bundesregierung hat am 5. Januar 2021 die bestehenden Corona-Regeln verlängert und nochmals verschärft. Ab Montag, den 11. Januar 2021, gilt die neue Coronaschutzverordnung. Alle bisher geltenden Regeln bleiben in Kraft und werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
Wir werden euch an dieser Stelle über die weitere Entwicklung informieren.
Herzlichen Dank für eure Geduld und euer Verständnis.
Euer Team der Sportschule Yong-Ho Kwan
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Weiterführende Informationen:
- Aktuelle Corona Informationen der Stadt Düsseldorf: „Webseite der Landeshauptstadt Düsseldorf“
- Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab Montag, 11. Januar 2021, gültigen Fassung: „Coronaschutzverordnung“
- Pressemitteilung der Landesregierung NRW vom 8. Januar 2021 zur Anpassung der Coronaschutzverordung: „Coronaschutzverordnung angepasst – Nordrhein-Westfalen verlängert Lockdown bis 31. Januar 2021“
- Mitteilung der Bundesregierung zu den neuen Corona-Maßnahmen: „Neue Corona-Maßnahmen gelten ab heute bundesweit“
- Aktuelle Lage-/Situationsberichte des Robert Koch-Institut (RKI) zu COVID-19: „Lage-/Situationsbericht zu COVID-19“
UPDATE – 14-Dezember-2020 – UPDATE
Unsere Sportschule bleibt geschlossen.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
mit dem aktuellen Beschluss der Bundesregierung vom Sonntag, 13. Dezember 2020 bleiben alle bisher gültigen CORONA Regeln bestehen und werden zum Teil sogar verschärft („Lockdown“).
Die Sportschule bleibt wegen des bundesweiten Lockdowns weiterhin geschlossen.
Die aktuellen Regeln gelten bis mindestens 10. Januar 2021 und wahrscheinlich darüber hinaus. Änderungen und Neuigkeiten findet ihr hier auf unserer Webseite.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr, doch die Sicherheit und Gesundheit aller geht vor.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Euer Team der Sportschule Yong-Ho Kwan
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Weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung des Landes NRW zu den aktuellen CORONA Regeln: „Land setzt Lockdown-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz in neuer Coronaschutzverordnung in NRW um“
- Informationen der Landeshauptstadt Düsseldorf: „Infos und Hilfe zu Corona“
!!! AKTUELLER STATUS !!! 2-November-2020 !!! AKTUELLER STATUS !!!
Unsere Sportschule ist ab Montag, 2. November 2020, geschlossen.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 28. Oktober 2020 beschlossen die CORONA Regeln zu verschärfen. Aus diesem Grund müssen wir leider ab Montag, 2. November 2020, unsere Sportschule schließen.
Wir bedauern die Entscheidung sehr, doch die Gesundheit aller geht vor.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Euer Team der Sportschule Yong-Ho Kwan
>> STATUS UPDATE – AKTUELLER STATUS <<
Unsere Sportschule ist ab dem 3. Juni 2020 wieder geöffnet.
Die Landesregierung hat, wie angekündigt, ab dem 30. Mai 2020 den „Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen“ wieder zugelassen (siehe Coronaschutzverordnung). Der Unterricht beginnt in unserer Sportschule daher wieder ab dem 3. Juni 2020.
Aus gegebenem Anlass gelten allerdings ein paar zusätzliche Regeln beim Training und für die Schüler.
- Wir bitten euch, dass ihr und eure Kinder bereits in Trainingskleidung zum Training erscheinen (Sporthose und T-Shirt genügen).
- Die Umkleiden dienen in den folgenden Wochen lediglich dazu, Schuhe und Wertsachen unterzubringen.
- Wir bitten euch, jeweils ein großes Badetuch als Unterlage mitzubringen sowie ein kleineres Handtuch für das Gesicht.
- Bitte tragt beim Betreten der Sportschule einen Mundschutz (auch im Wartebereich). Während der Trainingsstunden benötigt ihr keinen Mundschutz, wir werden mittels Markierung für ausreichend Abstand sorgen.
- Eltern warten bitte mit ihren Kindern vor dem Eingang auf dem Parkplatz darauf, dass die Kinder aufgerufen werden und die Schule einzeln betreten.
- Auch alle anderen Schüler betreten die Schule bitte nur nach Aufforderung.
- Es ist dringend erwünscht, dass die Kinder nach der Unterrichtsstunde wieder abgeholt werden und die Eltern sich während der Unterrichtsstunde nicht in der Sportschule aufhalten.
Am Eingang und in der Sportschule stehen Desinfektionsmittel-Spender zur Verfügung.
Bei Fragen meldet euch gerne bei uns. Wir freuen uns auf euch!
Ihr seid euch sicher darüber bewusst, allerdings appellieren wir noch einmal an euch, bei jeglichen Krankheitssymptomen, insbesondere bei denen von COVID-19, nicht zum Training zu kommen.
Euer Team der Sportschule Yong-Ho Kwan
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Weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung (27-Mai-2020): Weitere Schritte des Nordrhein-Westfalen-Plans werden umgesetzt – zielgerichtete Anpassung der Corona-Schutzmaßnahmen
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) (In der ab dem 30. Mai 2020 gültigen Fassung)
- Pressemitteilung (9-Mai-2020): Nordrhein-Westfalen-Plan tritt in Kraft / Stufenweise Öffnung der Anti-Corona-Maßnahmen startet in der kommenden Woche
>> UPDATE !!! UPDATE !!! UPDATE !!! UPDATE !!! UPDATE !!! <<
Die Sportschule Yong.Ho-Kwan bleibt weiterhin geschlossen. Ursprünglich hat die Landesregierung NRW angekündigt, dass ab dem 19. April eine Änderung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie (siehe unten) eintreten würde und wir zu unserer Normalität zurückkehren könnten. Leider hat die Regierung uns diese Hoffnung genommen und den Ausnahmezustand bis Anfang Mai verlängert.
Bitte zeigt Verständnis, wir sind zurzeit machtlos. Sobald die Regierung grünes Licht gibt, wird die Sportschule unverzüglich wieder geöffnet und das Training fortgesetzt.
Bleibt gesund!
>> UPDATE !!! UPDATE !!! UPDATE !!! UPDATE !!! UPDATE !!! <<
!!! Wichtige Information !!!
Coronavirus Pandemie (SARS-CoV-2, COVID-19)
Unsere Sportschule ist geschlossen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am Sonntag, 15. März 2020, beschlossen, dass ab Dienstag, 17. März 2020, Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen nicht mehr gestattet sind. Alle sportlichen Einrichtungen werden geschlossen, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen und die Erkrankung COVID-19 zu stoppen.
Aus diesem Grund schließt die Sportschule
von Mittwoch, 18. März 2020 bis voraussichtlich Sonntag, 19. April 2020.
Die Gesundheit jedes einzelnen Schülers ist uns wichtig!
Leider ist die Situation sehr schade. Ich hoffe und wünsche mir, dass jeder Einzelne in dieser Zeit für sich selbst und seine Gesundheit etwas leistet.
Wir bleiben weiterhin in Kontakt und werden Informationen austauschen, wenn sich die Lage gebessert hat.
Wir wünschen allen Schülern und Familien bis dahin eine gute und gesunde Zeit.
Sportschule Yong-Ho Kwan
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Weiterführende Informationen:
- Landesregierung NRW beschließt Einstellung von Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und außerschulischen Bildungsangeboten
- Wikipedia Artikel zu COVID-19
- Wikipedia Artikel zu SARS-CoV-2
Erläuterung:
COVID-19 bedeutet „COronaVIrus Disease 2019„;
SARS-CoV-2 bedeutet „Severe Acute Respiratory Syndrome CoronaVirus 2“ („Schweres akutes Atemwegssyndrom Coronavirus 2“);